Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung der auf www.safarizeit.de angebotenen Dienste und Leistungen. Bitte lies dir diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen zu deinen vertraglichen Rechten und Pflichten enthalten.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Kundin/dem Kunden der Reiseveranstalterin safarizeit – Stephanie Zemmrich (nachfolgend „safarizeit“ genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.
Das Reisen mit safarizeit soll allen Beteiligten Freude bereiten und sicher sein. safarizeit fühlt sich der* Reisenden* verpflichtet, ihre Reise so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet insbesondere die umfangreiche und rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen zu deiner Reise.
Ich empfehle jeder* Reisenden* den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Auslandsreise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Achte dabei darauf, dass die bereisten Länder tatsächlich mitversichert sind.
Die safarizeit kann bei einer Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bedingungen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung die vorliegenden AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn der Nutzer dadurch nicht unzumutbar belastet wird. Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam.
Diese AGB gelten ausdrücklich nicht, wenn die* Reisende* keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen von safarizeit bucht. Die AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB.
In den AGB wird das Gendersternchen „*“ verwendet, um männliche, weibliche und nicht-binäre Geschlechtsidentitäten auszudrücken. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
(1) Grundlage des Angebotes ist die Reiseausschreibung von safarizeit auf ihrer Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium, nebst ergänzenden Informationen von safarizeit für die jeweilige Reise. Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet die* Reisende* der safarizeit den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von safarizeit bei der* Reisenden* zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird safarizeit der* Reisenden* eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
(3) Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese als ein neues Angebot, an das safarizeit für die Dauer von sieben Tagen gebunden ist.
(4) safarizeit weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht widerrufen werden können (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
(5) Die Erstellung eines Reiseangebots ist grundsätzlich kostenlos. Bei besonders aufwendigen Anfragen behält sich safarizeit vor, für die Ausarbeitung einer detaillierten Reiseplanung ein Planungsentgelt in Höhe von 250,– € zu erheben. Ein solches Entgelt fällt nicht regelmäßig an. Es entsteht nur, wenn es vor Beginn der Ausarbeitung ausdrücklich vereinbart und von der* Reisenden* in Textform bestätigt wurde. Kommt anschließend ein Pauschalreisevertrag mit safarizeit zustande, wird das Planungsentgelt vollständig auf den Reisepreis angerechnet. Das Planungsentgelt begründet keinen Anspruch auf den Abschluss eines Reisevertrages.
(1) Die Leistungsverpflichtung von safarizeit ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Die von safarizeit angebotene Reise beginnt stets mit Abholung vom Flughafen im Reiseland und endet am letzten Tag der Reise.
(2) Mitarbeiter von Leistungsträgerinnen* (z.B. Lodges, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von safarizeit nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, die über die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
(3) Nicht erhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen sind nur gestattet, wenn diese den Gesamtzuschnitt der Pauschalreise nicht beeinträchtigen und vor Reiseantritt erklärt werden.
(4) Im Falle einer erheblichen Änderung ist die* Reisende* berechtigt, die Änderung anzunehmen, ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten oder an einer Ersatz-Pauschalreise teilzunehmen. Reagiert die* Reisende* nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen.
(5) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Sofern die geänderte Pauschalreise nicht mindestens gleichwertig ist, kann der Reisepreis gemindert werden (§ 651m BGB).
(6) In den von safarizeit veranstalteten Reisen ist eine Mitgliedschaft bei AMREF Flying Doctors für die medizinische Notfall-Evakuierung enthalten. Der Tarif richtet sich nach dem Reiseland: in Kenia der Maisha Bronze Plan, in Tansania der Silver Plan. Umfang, Geltungsbereich und Grenzen dieser Leistung ergeben sich aus den jeweils gültigen Bedingungen von AMREF Flying Doctors. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung wird dadurch nicht ersetzt; sie ist von der* Reisenden* selbst abzuschließen.
Nimmt die* Reisende* einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die sie* zu vertreten hat, nicht in Anspruch, hat sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. safarizeit wird sich bei den Leistungsträgerinnen* um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. safarizeit empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung.
(1) Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein übermittelt wurde. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Ein Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(2) Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort nach Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
(3) Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
(4) Sofern die* Reisende* die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum Fälligkeitstag leistet, ist safarizeit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungskosten zu belasten.
(5) safarizeit behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Maßgabe des § 651f BGB zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn die Preise für die Beförderung von Personen wegen höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder die für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse erhöhen und sich dies unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Die Erhöhung berechnet sich, indem der Mehrbetrag der betroffenen Kostenposition auf die Zahl der Reisenden umgelegt wird; bei einer Änderung der Wechselkurse wird der Unterschiedsbetrag für die betroffenen Leistungen angesetzt. safarizeit unterrichtet die* Reisende* über eine Preiserhöhung klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger und legt Grund und Berechnung offen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erklärt wird.
(6) Übersteigt eine Preiserhöhung acht Prozent des Reisepreises, kann die* Reisende* die Änderung annehmen oder innerhalb der von safarizeit gesetzten angemessenen Frist ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (§ 651g BGB). Verringern sich die in Absatz (5) genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn, gibt safarizeit den Unterschiedsbetrag an die* Reisende* weiter; ein Abzug für Verwaltungsausgaben erfolgt nicht.
(1) Die* Reisende* kann jederzeit vor Reiseantritt vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber safarizeit schriftlich zu erklären.
(2) Tritt die* Reisende* zurück, verliert safarizeit den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen — außer wenn der Rücktritt von safarizeit zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten.
Bei Inlandsflügen, die Bestandteil der gebuchten Reise sind, wird der auf den Flug entfallende Anteil des Reisepreises sofort bei Buchung fällig. Der Flugpreis wird im Angebot gesondert ausgewiesen. Ab Ausstellung des Tickets richtet sich die Erstattung ausschließlich nach den Tarifbedingungen der Fluggesellschaft. Auf den Flugbestandteil finden die nachstehenden Stornopauschalen keine Anwendung.
Für individuell ausgearbeitete Reisen sowie für Unterkünfte mit abweichenden Stornobedingungen des Leistungsträgers kann eine abweichende Stornostaffel gelten. Diese wird im jeweiligen Angebot ausdrücklich gekennzeichnet und ist vor Vertragsschluss Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Fehlt eine solche Kennzeichnung, gelten die nachstehenden Pauschalen.
(3) Der* Reisenden* bleibt es unbenommen, safarizeit nachzuweisen, dass eine wesentlich niedrigere Entschädigung angemessen ist.
safarizeit behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist safarizeit verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und auf Verlangen zu begründen.
(4) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von safarizeit ausdrücklich empfohlen.
(5) Ist safarizeit zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
(6) Die* Reisende* kann gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson erklären, sofern die Mitteilung safarizeit nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. Für den Aufwand berechnet safarizeit ein Serviceentgelt in Höhe von 50,– €.
Ein rechtlicher Anspruch der* Reisenden* auf Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen nötig ist — eine solche Umbuchung wird kostenfrei durchgeführt.
(1) Die* Reisende* hat safarizeit zu informieren, wenn sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der von safarizeit mitgeteilten Frist erhält.
(2) Reisemängel sind safarizeit gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist an safarizeit direkt zu richten. Wird ein Reisemangel nicht unverzüglich angezeigt, so kann dies Auswirkungen auf etwaige Gewährleistungsansprüche haben.
(3) Die* Reisende* ist verpflichtet, zur Abwendung oder Minderung eines Schadens beizutragen (Schadensminderungspflicht).
(4) Die* Reisende* ist verpflichtet, die Reiseunterlagen (Buchungsbestätigung, Voucher, Tickets) auf Richtigkeit zu überprüfen und safarizeit etwaige Fehler unverzüglich mitzuteilen.
(1) Die vertragliche Haftung von safarizeit für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
(2) Für Schäden, die aus dem Bereich eines Leistungsträgers resultieren, haftet safarizeit nach Maßgabe der für diesen Leistungsträger geltenden internationalen Übereinkommen oder Sondervorschriften (z.B. bei Flugverspätungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung).
(3) safarizeit haftet nicht für Dienstleistungen, die von Dritten als fremde Leistungen vermittelt werden (z.B. Ausflüge, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind), wenn diese im Prospekt oder der Buchungsbestätigung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von safarizeit beruhen.
(1) Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Reisevertrages sind innerhalb von zwei Jahren geltend zu machen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
(2) Die Ansprüche sind gegenüber safarizeit unter den am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten schriftlich geltend zu machen.
(3) safarizeit ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) safarizeit informiert die* Reisende* vor Vertragsschluss und bei Änderungen vor Reiseantritt über allgemeine Pass- und Visavorschriften des Bestimmungslandes. Dies umfasst die ungefähren Fristen für die Erlangung etwaig notwendiger Visa sowie über gesundheitliche Formalitäten.
(2) Die* Reisende* ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente (Pass, Visum). Kosten, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen (z.B. Rückreisekosten), trägt die* Reisende*.
(3) Diese Informationspflicht bezieht sich auf Staatsangehörige des Landes, in dem die Pauschalreise angeboten wird. Staatsangehörige anderer Länder sollten sich bei der jeweiligen Botschaft erkundigen.
(1) Für den Pauschalreisevertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Klagen der* Reisenden* gegen safarizeit ist Berlin, sofern die* Reisende* keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt.
(3) Klagen von safarizeit gegen die* Reisende* können beim Gericht des Wohnsitzes der* Reisenden* erhoben werden.
Stephanie Zemmrich
Pohlestr. 14 · 12557 Berlin
Telefon: +49 30 350 545 34
E-Mail: info@safarizeit.de
Web: www.safarizeit.de
Insolvenzschutz: R+V Versicherung AG, Wiesbaden
Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, München
Umsatzsteuer-ID: DE 326 668 024
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages über eine Reiseleistung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. safarizeit verarbeitet diese Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung des Reisevertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Darüber hinaus können Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Sofern es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte (z.B. Leistungsträger wie Lodges, lokale Guides, Fluggesellschaften) weitergegeben. Diese Stellen sind verpflichtet, die Daten ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.