Allgemeine Reise- und Zahlungs­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung der auf www.safarizeit.de angebotenen Dienste und Leistungen

Bitte lies dir diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen zu deinen vertraglichen Rechten und Pflichten enthalten.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Kundin/dem Kunden der Reiseveranstalterin safarizeit – Stephanie Zemmrich (nachfolgend „safarizeit“ genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. 

Präambel

Das Reisen mit safarizeit soll allen Beteiligten Freude bereiten und sicher sein. Um dies zu ermöglichen, habe ich die folgenden Grundsätze für ein schönes Reisevergnügen formuliert:

An erster Stelle steht das Reisevergnügen

safarizeit fühlt sich der* Reisenden* verpflichtet, ihre Reise so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet insbesondere die umfangreiche und rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen zu deiner Reise von Seiten der safarizeit. 

safarizeit ist für die ganzheitliche Betreuung der* Reisende*n verantwortlich und kümmert sich rund um die Uhr um ihre Belange. Zudem bietet safarizeit eine Vielfalt an Serviceleistungen an, die den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten sollen.

Sicherheit

Ich empfehle jeder* Reisenden* den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Auslandsreise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, die die bei safarizeit gebuchten Reisen abdecken. Für den Fall, dass doch mal etwas geschieht, ist man dann gut abgesichert. Achte aber darauf, dass die bereisten Länder tatsächlich mitversichert sind. 

Rechtssicherheit

Die Gesetzeslage zum Angebot von Reiseveranstaltung hat sich in Deutschland und der EU in der Vergangenheit immer wieder verändert. Es liegt in der Aufgabe der Reiseveranstalterin sicherzustellen, dass dein Angebot den gängigen Rechtsvorschriften entspricht und uns darüber zu informieren, wenn wir beim Angebot bestimmte Dinge berücksichtigen müssen. safarizeit wird das Geschäftsmodell der jeweiligen Rechtsprechung entsprechend anpassen und über Änderungen, die die Zusammenarbeit betreffen, informieren.

Die safarizeit kann daher, wenn eine Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bedingungen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt, die vorliegenden AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen ändern, wenn der Nutzer dadurch nicht unzumutbar belastet wird. Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters die* Reisende* – hierbei ist es unerheblich, ob die* Reisende* die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.

Diese AGB gelten ausdrücklich nicht, wenn die* Reisende* keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von safarizeit bucht. Dies gilt auch dann, sofern der* Reisenden* für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit safarizeit ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und die* Reisende* vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

Diese AGB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit die* Reisende* ein Unternehmer, i.S.d. § 14 BGB ist, mit dem safarizeit einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gemäß § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke der* Reisenden* geschlossen hat. Insoweit werden gesonderte Verträge zwischen den Parteien geschlossen.

Die AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. 

Gerne weise ich dich darauf hin, dass ich in den AGB das Gendersternchen „*“ in abgewandelter Form verwende. Bei Verwendung des Gendersternchens wird üblicherweise ein Sternchen-Zeichen zwischen dem Wortstamm und der weiblichen Endung einer Personenbezeichnung oder zwischen männlicher und weiblicher Endung eingefügt. Das Sternchen soll im Rahmen des geschlechterbewussten Umgangs mit Sprache, sowohl männliche, weibliche als auch nicht-binäre Geschlechtsidentitäten zum Ausdruck bringen. Um die AGB dennoch verständlich und leserlich zu gestalten haben ich mich bewusst dafür entschieden, nur die weibliche Form des Reisenden zu verwenden und für die männlichen und nicht-binären Geschlechtsidentitäten das Sternchen zu verwenden – die* Reisende*.

Ich freue mich auf dich!

Inhaltsverzeichnis

I. Abschluss des Pauschalreisevertrages
II. Leistungen und Leistungsänderungen
III. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
IV. Bezahlung
V. Rücktritt durch die* Reisende* vor Reiseantritt, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
VI. Umbuchungen durch die* Reisende* vor Reiseantritt 
VII. Mitwirkungspflichten der* Reisenden*
VIII. Beschränkung der Haftung
IX. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung
X. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Informationen zur Reiseveranstalterin
Hinweise zum Datenschutz

I. Abschluss des Pauschalreisevertrages

(1) Grundlage des Angebotes für den Abschluss eines Pauschalreisevertrages ist die Reiseausschreibung von safarizeit auf ihrer Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von safarizeit, nebst ergänzenden Informationen von safarizeit für die jeweilige Reise, soweit diese der* Reisenden* bei Buchung vorliegen.

Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet die* Reisende* der safarizeit den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Die* Reisende* hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die sie* die Buchung vornimmt, wie für ihre* eigene einzustehen, soweit sie* diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von safarizeit bei der* Reisenden* zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird safarizeit der* Reisenden* eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat die* Reisende* einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen. 

(3) Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das safarizeit für die Dauer von sieben Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit Annahme des neuen Angebotes auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern safarizeit auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und die* Reisende* innerhalb der Bindungsfrist safarizeit gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.

(4) safarizeit weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr.9 BGB widerrufen werden können. 

II. Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Die Leistungsverpflichtung von safarizeit ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Website von safarizeit, einem individuellen Angebot von safarizeit unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen, vgl. Art. 250 § 3 EGBGB.

Die von safarizeit angebotene Reis beginnt stets mit Abholung vom Flughafen im Reiseland. Darüber hinaus gehende Verpflichtungen bestehen seitens safarizeit nicht. 

Die von safarizeit angebotene Reise endet am letzten Tag der Reise. Dies ist nicht gleichbedeutend damit, dass die Reise am Ankunftsflughafen oder einem anderen Flughafen enden muss. 

(2) Mitarbeiter von Leistungsträgerinnen* (z.B. Lodges, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von safarizeit nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen von safarizeit hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

(3) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von safarizeit nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reiseantritt erklärt werden. safarizeit klärt die* Reisende* über diese Änderungen vor Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf. 

(4) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe der* Reisenden*, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist die* Reisende* berechtigt, innerhalb einer von safarizeit gesetzten angemessenen Frist

a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen,

b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder

c) die Teilnahme an einer von safarizeit gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn die* Reisende* gegenüber safarizeit nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird die* Reisende* von safarizeit unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.

(5) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist oder geringere Kosten entstehen, kann der Reisepreis gemindert werden, § 651m BGB. 

III. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt die* Reisende* einzelne Reiseleistungen, die safarizeit ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die von der* Reisenden* zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. safarizeit wird sich bei den Leistungsträgerinnen* um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. safarizeit empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung („Urlaubsgarantie“).

IV. Bezahlung

(1) Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein an die* Reisende* in Textform übermittelt wurde. Sofern die im jeweiligen Angebot enthaltenen Übernachtungsleistungen seitens der Leistungsträgerin* von safarizeit diesem gegenüber sofort zur Zahlung fällig werden, behält sich safarizeit das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird die* Reisende* von safarizeit vor Buchungsabschluss entsprechend der gesetzlichen vorgegebenen Weise informiert, vgl. Art. 250 § 3 EGBGB. 

Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Ein Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(2) Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder safarizeit die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

(3) Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.

(4) Sofern die* Reisende* die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist safarizeit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die* Reisende* mit den in Punkt „IV“ geregelten Stornierungskosten zu belasten.

V. Rücktritt durch die* Reisende* vor Reiseantritt, Vertragsübertragung (Ersatzperson)

(1) Die* Reisende* kann jederzeit vor Reiseantritt vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber safarizeit unter den am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Der* Reisenden* wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

(2) Tritt die* Reisende* vor Reiseantritt zurück oder tritt sie* die Reise nicht an, so verliert safarizeit den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann safarizeit eine angemessene Entschädigung von der* Reisenden* verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von safarizeit zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

(3) safarizeit hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des von der* Reisenden* erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei safarizeit oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:

allgemeine Stornopauschale:

Rücktritt bis 60. Tag vor Reiseantritt = 10 %,

Rücktritt ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt = 25 %,

Rücktritt ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt = 40 %,

Rücktritt ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt = 60 %.

(4) Der* Reisenden* bleibt es in jedem Fall unbenommen, safarizeit nachzuweisen, dass safarizeit durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.

(5) safarizeit behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit safarizeit das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist safarizeit verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen der* Reisenden* zu begründen.

(6) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von safarizeit ausdrücklich empfohlen.

(7) Ist safarizeit infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

(8) Das gesetzliche Recht der* Reisenden*, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf eine* andere* Reisende* zu erklären (Stellung einer* Ersatzteilnehmerin*), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung safarizeit nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. Für den durch die Vertragsübertragung entstehenden Aufwand berechnet safarizeit ein Serviceentgelt in Höhe von 50.- €. Wird der Pauschalreisevertrag mit der* Ersatzteilnehmerin* fortgesetzt, so haften dieser und die* Reisende* safarizeit gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Darüber hinaus haften die* Reisende* und die* Ersatzteilnehmerin* für die safarizeit durch den Eintritt der Ersatzteilnehmerin* in den Pauschalreisevertrag angemessenen und tatsächlich entstehenden Mehrkosten ebenfalls gesamtschuldnerisch.

VI. Umbuchungen durch die* Reisende* vor Reiseantritt 

Ein rechtlicher Anspruch der* Reisenden* auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher nötig ist; eine solche Umbuchung wird für die* Reisende* kostenfrei durchgeführt.

VII. Mitwirkungspflichten der* Reisenden*

(1) Die* Reisende* hat safarizeit oder seinen Reisemittler, bei dem sie die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der von safarizeit mitgeteilten Frist erhält.

(2) safarizeit ist verpflichtet, der* Reisenden* die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die* Reisende* verpflichtet, einen Reisemangel safarizeit gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat die* Reisende* ihre Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von safarizeit vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von safarizeit vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat die* Reisende* die aufgetretenen Mängel safarizeit direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von safarizeit nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von safarizeit für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Die* Reisende* hat darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem sie die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.

Der Vertreter von safarizeit ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Soweit safarizeit infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann die* Reisende* weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

(3) Fristsetzung vor Kündigung

Will eine* Reisende* den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, so hat die* Reisende* safarizeit zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch safarizeit verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

VIII. Beschränkung der Haftung

Die Reiseveranstalterin kann nach gesetzlichen Vorgaben, ihre Haftung für Sach- und Vermögensschäden der* Reisenden*, also Nichtkörperschäden, unter bestimmten Bedingungen auf das Dreifache des Reisepreises zu beschränken. Von dieser Erlaubnis machen wir hiermit, allein um die Kosten der Reiseangebote für dich als Reisende* kostengünstiger anbieten zu können, Gebrauch: 

(1) Soweit ein Sach- oder Vermögensschaden der* Reisenden* auf reiner Nachlässigkeit, also nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, gilt unsere derart eingeschränkte Haftung, falls nicht eine vertragswesentliche Pflicht bloß nachlässig verletzt worden ist und der dreifache Reisepreis die dabei typischerweise entstehenden Schäden nicht ausreichend abdeckt. Die Grenze des dreifachen Reisepreises gilt ebenso, wenn wir unabhängig vom Grad eines Verschuldens für ein Verhalten eines unserer Leistungsträgerinnen* verantwortlich sind, solange und soweit uns nicht bei der Auswahl oder in der Überwachung der* Leistungsträgerin* eigene Versäumnisse treffen oder uns sonst ein Organisationsverschulden anzulasten ist. Leistungsträgerinnen* sind rechtlich und wirtschaftlich von uns getrennte Unternehmenwie z.B. Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen, deren wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten bedienen. Für Körperschäden, d.h. für eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der sexuellen Selbstbestimmung der* Reisenden* bleibt es hingegen bei unserer uneingeschränkten gesetzlichen Haftung. 

(2) safarizeit haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für die* Reisende* erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von safarizeit sind. safarizeit haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden der* Reisenden* die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens safarizeit ursächlich waren.

(3) safarizeit haftet nicht für Leistungen, die durch die* Reisende* im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von safarizeit oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

IX. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung

(1) Reisemängel hat die* Reisende* gegenüber safarizeit geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch die* Reisende* auch über den Reisemittler, bei dem sie die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.

(2) Die reisevertraglichen Ansprüche der* Reisenden* verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

X. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

(1) safarizeit unterrichtet die* Reisende* über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen rechtzeitig vor Reiseantritt, insoweit dies möglich ist. Bei kurzfristiger Buchung geht safarizeit jedoch davon aus, dass die notwendigen Visa selbständig rechtzeitig durch die* Reisende* beantragt wurden. In diesen Fällen übernimmt safarizeit keine Haftung. 

(2) Die* Reisende* ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn safarizeit unzureichend informiert hat. 

(3) safarizeit haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn die* Reisende* safarizeit mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass safarizeit eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 

(4) Der* Reisenden* wird empfohlen, sich vor Abreise selbständig auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die diplomatische Vertretung zu informieren. Eine Übersicht der deutschen Vertretungen im Ausland und weiterführende Links sind auf dieser Website zu finden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen der* Reisenden* und safarizeit findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Die* Reisende* kann safarizeit nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von safarizeit gegen die* Reisende* ist der Wohnsitz der* Reisenden* maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von safarizeit vereinbart, sofern diese AGB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen der* Reisenden* anwendbar sind. Gleiches gilt für die* Reisende*, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Reiseveranstalterin

Stephanie Zemmrich – safarizeit Erlebnisreisen
Lemkestr. 186
12623 Berlin

Tel.: +49 30 350 545 34
E-Mail: info@safarizeit.de

Insolvenzversicherung: R+V Versicherung AG, Wiesbaden

Datenschutzhinweis

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von der* Reisenden* zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von safarizeit und deren Leistungsträgerinnen (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Der ausführliche Datenschutzhinweis einschließlich der Rechte der* Reisenden* sind auf www.safarizeit.de hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von safarizeit angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten

Reiseberaterin und Inhaberin von safarizeit Erlebnisreisen, Stephanie Zemmrich

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